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17. Dezember 2020

Anhebung der Mehrwertsteuersätze zum 1. Januar 2021

©Quelle: Photo Mix / Pixabay

Zum Jahreswechsel treten wieder die Mehrwertsteuersätze von 7 Prozent bzw. 19 Prozent in Kraft. Der DEHOGA Bundesverband hat dies zum Anlass genommen, die „Mitgliederinformation zur Mehrwertsteuersenkung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen“ zu aktualisieren. Die überarbeitete Version finden Sie hier.

Die Änderungen gegenüber der Vorversion sind in roter Schrift kenntlich gemacht.

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Autor:in
Patrick Pieper

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